Allgemeine Richtlinien

  • Die verwendeten Gehäuse müssen den in der Dokumentation gelisteten Typen entsprechen und mindestens die Schutzart IP 30 gemäß EN 60529:1991 bzw. EN 60529:1991/A2:2000 erfüllen.
  • Die Installation muss entsprechend der in der Dokumentation empfohlenen Installationsweise eine ausreichende Festigkeit haben.
  • Alle Verbindungen und Einstellungen innerhalb des Gehäuses müssen in Zugangsebene 3 erreichbar sein.
  • Die Anlage darf nur ortsfest und nur in trockenen Räumen montiert und installiert werden.
  • Die Anlage darf aus mehreren Gehäuseeinheiten bestehen.
  • Wenn die Gehäuse verteilt im Sicherungsbereich angeordnet werden, müssen alle verbindlich vorgegebenen Bedien- und Anzeigeelemente an einem Gehäuse oder an Gehäusen sein, die ausschließlich unmittelbar benachbart montiert sind.
  • Die Anschlüsse für die Übertragungswege und Sicherungen müssen eindeutig gekennzeichnet sein.
  • Alle Bedien- und Anzeigeelemente müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend eindeutig gekennzeichnet sein.
  • Die Kennzeichnungen müssen in einem Abstand von 0,8 m bei einer Umgebungsbeleuchtungsstärke von 100 lx…500 lx lesbar sein.
  • Es sollte eine Wand gewählt werden, die schwere Lasten tragen kann. Das Maximalgewicht mit 100-Ah-Batterien beträgt ca. 140 kg.
  • Die Gehäuse müssen so platziert werden, dass die Flucht- und Zugangswege frei sind. Das gilt auch für die Situation bei geöffneten Schranktüren.
  • Es wird ein Mindestabstand von 1 m zum nächstgelegenen Türrahmen empfohlen.