Die verwendeten Gehäuse müssen den in der Dokumentation gelisteten Typen entsprechen und mindestens die Schutzart IP 30 gemäß EN 60529:1991 bzw. EN 60529:1991/A2:2000 erfüllen.
Die Installation muss entsprechend der in der Dokumentation empfohlenen Installationsweise eine ausreichende Festigkeit haben.
Alle Verbindungen und Einstellungen innerhalb des Gehäuses müssen in Zugangsebene 3 erreichbar sein.
Die Anlage darf nur ortsfest und nur in trockenen Räumen montiert und installiert werden.
Die Anlage darf aus mehreren Gehäuseeinheiten bestehen.
Wenn die Gehäuse verteilt im Sicherungsbereich angeordnet werden, müssen alle verbindlich vorgegebenen Bedien- und Anzeigeelemente an einem Gehäuse oder an Gehäusen sein, die ausschließlich unmittelbar benachbart montiert sind.
Die Anschlüsse für die Übertragungswege und Sicherungen müssen eindeutig gekennzeichnet sein.
Alle Bedien- und Anzeigeelemente müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend eindeutig gekennzeichnet sein.
Die Kennzeichnungen müssen in einem Abstand von 0,8 m bei einer Umgebungsbeleuchtungsstärke von 100 lx…500 lx lesbar sein.
Es sollte eine Wand gewählt werden, die schwere Lasten tragen kann. Das Maximalgewicht mit 100-Ah-Batterien beträgt ca. 140 kg.
Die Gehäuse müssen so platziert werden, dass die Flucht- und Zugangswege frei sind. Das gilt auch für die Situation bei geöffneten Schranktüren.
Es wird ein Mindestabstand von 1 m zum nächstgelegenen Türrahmen empfohlen.