Eine Sprachalarmanlage ist eine sicherheitstechnische Einrichtung, die durch Alarmierung Menschen, Gebäude und Einrichtungen schützt.

Um diese Anforderung zu gewährleisten, ist eine Wartung der Sprachalarmanlage erforderlich. Die Wartungsintervalle sind im Geltungsbereich der Europäischen Union in der Norm EN 54 festgelegt, bzw. werden zusätzlich durch nationale und lokale Anforderungen geregelt.

Für die ordnungsgemäße Funktion der Sprachalarmanlage ist Instandhaltung erforderlich. Die Sprachalarmanlage besteht aus Komponenten, die durch Umgebungsbedingungen und Alterung in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können.

Die Instandhaltung einer Sprachalarmanlage ist im Geltungsbereich der Norm EN 54 geregelt.

Empfehlung des Herstellers

Für die Instandhaltung der Sprachalarmanlage sollen folgende Arbeiten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden:

  • Sichtprüfung auf Beschädigung der Komponenten oder mögliche Fehlerquellen.
  • Vierteljährliche Inspektion von Anlagenteilen inkl. Testauslösung der Notfalltöne und Sprachdurchsagen.
  • Jährliche Wartung inkl. den Inspektionsarbeiten, Überprüfung der Stromversorgung und Notstromversorgung.
  • Austausch der Akkumulatoren spätestens nach den Angaben des Akkuherstellers.
  • Führung eines Betriebsbuchs zur Dokumentation von Systemmeldungen, Abschaltungen und Instandhaltungsarbeiten.

Die Häufigkeit von Inspektionen und Servicearbeiten ist abhängig von den Umgebungsbedingungen.

Bei einem Einsatz von Sprachalarmanlagen in kritischen Umgebungsbedingungen, wie z. B. in Räumen mit hoher Staubkonzentration, hoher Luftfeuchtigkeit oder starken Temperaturschwankungen, können kürzere Inspektionsintervalle erforderlich sein.