Die Übermittlung zur Alarmierung/Evakuierung durch die SAZ erfolgt über einen Kontakt.

Der Kontakt zur Fernauslösung zwischen BMZ und SAZ muss physikalisch erstellt sein und jeweils konfiguriert werden.

Zusätzlich muss die BMZ so konfiguriert sein, dass nach erfolgter Übermittlung zur Fernauslösung die erfolgreiche Verarbeitung einer Alarmierung/Evakuierung durch die SAZ bestätigt wird.

Falls nach einer erfolgten Übermittlung zur Fernauslösung keine erfolgreiche Verarbeitung einer Alarmierung/Evakuierung durch die SAZ bestätigt wird, muss die BMZ erneut das Signal zur Fernauslösung aktivieren.

 

WARNUNG
Nichtauslösung der Alarmierung

Personenschaden und Sachschaden im Notfall.

  1. Die BMZ muss die Bestätigung 'Alarm aktiv' empfangen und auswerten, sobald die Fernauslösung übermittelt wurde. Geschieht dies nicht, muss der Auslösevorgang wiederholt werden.