• Beachten Sie alle Anweisungen in dieser Dokumentation.
  • Bewahren Sie diese Dokumentation zum Nachschlagen auf.
  • Fügen Sie diese Dokumentation immer dem Produkt bei.
  • Um einen Verlust von Daten zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass vor einer Softwareaktualisierung alle Daten gesichert werden.
  • Die Anzeige von Alarmen in Siveillance Control dient der Übersichtlichkeit und Unterstützung in kritischen Situationen und erfolgt daher immer nur ergänzend zu einer zulassungskonformen Alarmierung. Siveillance Control ist nicht Bestandteil einer Zulassung der Meldeanlage. Deshalb müssen entweder alle Bedienelemente der gekoppelten Meldeanlage an einer ständig besetzten Stelle permanent im Parallelmodus betrieben oder Vorkehrungen getroffen werden, um im Störungsfall die Aktivierung entsprechender Stand-by-Funktionen einer zulassungskonformen Zentrale zu gewährleisten.
  • Wenn zwei unterschiedliche Managementsysteme (z. B. Siveillance Control, GMA-Manager und Operation Scheduler) dieselbe OIS-Site verwenden, um mit demselben Subsystem (z. B. SIGMASYS) zu kommunizieren, behandelt OIS beide Managementsysteme als gleichberechtigte Benutzer.
    Wird nun die Verbindung mit einem der Managementsysteme unterbrochen (entweder durch eine Störung oder das Abmelden des letzten Clients), behält OIS die Verbindung zum Subsystem bei. Der Grund: Für die Verbindung steht weiterhin ein Benutzer zur Verfügung. Die Zuständigkeit wird also nicht an die Zentrale zurückgegeben.
    Um solche unerwünschten Situationen zu vermeiden, müssen Sie bei der Konfiguration für jedes Managementsystem eine separate OIS-Instanz (Site) einrichten. Dies gilt vor allen Dingen für Operation Scheduler, da diese Komponente keine eigene Meldeoberfläche für Alarme hat und für SIGMASYS, die einem dedizierten Zuständigkeitskonzept folgt.
  • Führen Sie einen Systemtest durch, bei dem Sie alle Melder auslösen und dann in Ruhe die Reaktion des Systems und die angezeigten Daten überprüfen können.
  • Nach einem Wiederanlauf sind die Zustände an Siveillance Control und Meldeanlagen auf Gleichheit und Plausibilität zu überprüfen.
  • Datenschutz: Wir weisen darauf hin, dass in diesem System in Maßnahmen und Logbüchern personenbezogene Daten (z. B. Benutzerkennungen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern) gespeichert werden können. Auf entsprechende Sorgfalt und Vertraulichkeit bei Verwendung und Sicherung solcher Daten ist zu achten.
  • Machen Sie sich mit den Befehlen der Meldeanlagen und ihren Auswirkungen vertraut, da diese in diesem Handbuch nicht beschrieben sind.
  • Das System kann nur so gut sein, wie die in ihm versorgten Daten! Die vom Versorger bzw. Bediener gemachten Eingaben werden soweit möglich auf Korrektheit und Plausibilität geprüft, dennoch kann es zu Fehl- bzw. Falscheingaben kommen. Z. B. liegt es in der Verantwortung des Bedieners zu entscheiden, ob für einen telefonischen Hilfeanruf eine manuelle Meldungsaufnahme erfolgen soll oder, dass Maßnahmen, die nicht von Siveillance Control ausgeführt werden können, auch wirklich durchgeführt wurden.
  • Computerviren stellen zwar in Linux-Systemen keine so große Bedrohung dar, dennoch sollten Sie bei Importfunktionen auf die Vertrauenswürdigkeit von Datenträgern und Dateien achten.
  • Die Verwendung der Alarmierungsdienste wie E-Mail, Fax oder SMS ist kein Ersatz für eine Übertragungseinrichtung zu Feuerwehr oder Polizei