Stellen Sie vor dem Importieren von Grafiken sicher, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind.

Mögliche Grafikdateiformate und -größen

Sie können Grafiken in den folgenden Dateiformaten importieren:

Dateiformat

Empfohlene Größe

Maximale Größe

Annotation

DWG

Bis zu 7 MB

10 MB

AutoCAD Drawing Format. Mögliche Melderpositionen und eine Ebenenstruktur können extrahiert werden.

DXF

Bis zu 25 MB

40 MB

AutoCAD Drawing Interchange Format. Mögliche Melderpositionen können extrahiert werden.

GRX

Bis zu 20 MB

30 MB

Internes Dateiformat zur Übernahme von Grafiken von GMA-Manager, SIS und TIPSIS

JPG

Bis zu 2 MB

5 MB

Komprimierte Bilddatei.

GIF

Bis zu 2 MB

5 MB

Komprimierte Bilddatei mit Farbpalette. Animationen werden nicht unterstützt. Bei animierten GIF wird jeweils nur der 1. Frame der Gesamtgrafik angezeigt.

PNG

Bis zu 2 MB

5 MB

Komprimierte Bilddatei.

Rastergrafikauflösung (JPG, GIF, PNG)

Rastergrafiken werden mit einer Bildschirmauflösung von 96 dpi dargestellt. Um Verzögerungen bei der Anzeige zu vermeiden, sollten keine Grafiken mit größeren Auflösungen importiert werden.

Anforderungen an AutoCAD-Grafiken (DWG, DXF)

Sie können AutoCAD-Grafiken der Formate DWG und DXF importieren. Sie können auch referenzierte Grafiken, kurz XRef, importieren, wenn die Struktur des Unterverzeichnisses mit der Struktur in AutoCAD übereinstimmt. Beachten Sie, dass referenzierte Grafiken auf dem Dateisystem, von dem aus Sie importieren, in der gleichen Verzeichnisstruktur abgelegt sein müssen, wie sie in AutoCAD gespeichert wurden. Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, können AutoCAD-Bilder problemlos importiert und Melderpositionen und Geräte automatisch angepasst werden:

  • Version: AutoCAD 2.5 bis AutoCAD 2015
  • Ein Bild pro Stockwerk
  • Format: 2D
  • Eine Ebenenstruktur, wie z. B.:
    • Gebäudestruktur
    • Ausstattung
    • Elektroinstallation
    • Brandmeldetechnik
    • Einbruchmeldetechnik
  • Ebenen, die nicht importiert werden sollen, werden deaktiviert oder eingefroren.
  • Melder und Geräte werden nach einem einheitlichen Schema benannt, wie z. B.:
    • Brandmelder 82/123/1
    • Brandmelder 82/123/2